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Das Smart Toy My Friend Cayla: Spielzeugpuppe und/oder geheime Sendeanlage? (Bild: Genesis)

Die Bundesnetzagentur hält die Puppe My Friend Cayla für eine verbotene versteckte Sendeanlage und rät diese zu entsorgen. Da der Besitz solch einer Anlage strafbar ist, soll man idealerweise einen Vernichtungsnachweis einer Abfallwirtschaftsstation an die Bundesnetzagentur geschickt werden. In den vergangenen Wochen forderte die Behörde bereits verschiedene Verkaufsstellen auf, Cayla aus dem Angebot zu nehmen.

My Friend Cayla ist ein Smart Toy des britischen Spielzeugherstellers Genesis und wird von der Firma Vivid vertrieben. In die Puppe sind ein Mikrofon und ein Lautsprecher und kann sich mit dem Internet verbinden. Ãœber Bluetooth kommuniziert das Spielzeug mit einer Smartphone-App.

Die Verbraucherschutzorganisation Beuc warnte bereits im Dezember vergangenen Jahres:

„Die mit dem Internet verbundenen Spielzeuge My Friend Cayla und i-Que scheitern grundsätzlich in Sachen Sicherheit und Datenschutz“

Eine Untersuchung der norwegischen Verbraucherschutzbehörde Forbrukerrådet bestätigt diese Aussage. Da zum erstmaligen Verknüpfen der Puppe mit dem Smartphone kein Sicherheitscode nötig ist. Somit kann sich jeder im Empfangsbereich der Puppe ganz einfach per App damit verbinden. Mithilfe eines einfachen Tricks wäre es dem digitalen Eindringling dann möglich, im Kinderzimmer das Mikrofon zu aktivieren.

Laut des Gutachtens des Jura-Studenten Stefan Hessel von der Universität Saarbrücken handelt es sich bei dem Smart Toy um eine nach § 90 Telekommunikationsgesetz verbotene Sendeanlage. Da die Übertragung per Funk stattfindet, sei Cayla eine Sendeanlage. Da es für Dritte nicht ohne Weiteres erkenntlich ist, das in ihrem Inneren ein Mikrofon steckt, liege eine Tarnung vor.

Die Bundesnetzagentur teilt Hessels Auffassung. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte am 24.Januar über das Spielzeug:

„Wer die sprechende Puppe Cayla kennt, weiß, dass diese Form der Alltagsspionage schon in die Kinderzimmer vorgedrungen ist.“

Der Hersteller Vivid widerspricht der Auffassung in einer Stellungnahme gegenüber golem.de:

„My Friend Cayla verstößt in keiner Weise gegen Paragraph 90 TKG. Der verlangt, wie auch die Gesetzesbegründung klarstellt, für einen Verstoß neben anderen Voraussetzungen ausdrücklich, dass das betreffende Gerät in besonderer Weise dazu bestimmt ist, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbemerkt abzuhören“. Dies sei im Fall der Puppe nicht gegeben.