Die Besitzerin eines We-Vibe 4 Plus, welches als vernetzter Vibrator vermarktet wird, hat eine Klage gegen den Hersteller des Sex-Toys eingereicht. Die Frau aus dem US-Staat Illinois wirft Standard Innovation vor, den Privatsphären-Schutz der Nutzer zu missachten und damit gegen diverse Gesetze des Bundesstaates und der USA zu verstoßen. Zwei Sicherheitsexperten hatten das smarte Sex-Toy analysiert und ihre Ergebnisse vor einigen Wochen auf der Sicherheitskonferenz Def Con präsentiert.

Um das Gerät mit einer Vielzahl von vorgegebenen oder selbst kreierten Vibrationsmustern nutzen zu können, muss man auf einem Smartphone die App Namens We-Connect installieren. Mit dieser kann man das We-Vibe via Bluetooth steuern. Die App sammelt bei der Nutzung alle anfallenden Informationen, wie zum Beispiel Vibrationsintensität und Nutzungsdauer, und speichert diese auf dem Server des Herstellers. We-Connect ermöglicht außerdem einem Partner, mit der Benutzerin über Chat und Video in Verbindung zu treten. Sie kann dem Partner auch die Steuerung des Sexspielzeugs überlassen. Diese Funktion nennt Standard Innovation „connect lover“ und bewirbt sie als „sichere Verbindung zwischen den Smartphones“. Tatsächlich werden die intimen Unterhaltungen aber ebenfalls über die Server des Herstellers geroutet. Der Hersteller hatte seinerzeit auf die Analyse der beiden Sicherheitsexperten mit einem öffentlichen Statement reagiert. In dieser steht, dass den Nutzern künftig noch genauer erklärt werden solle, welche Daten bei der Nutzung der App überwiegend anonymisiert übertragen werden. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, die Ãœbertragung der Daten zu verhindern. In der 18-seitigen Klageschrift beschuldigt nun die Klägerin den Hersteller, diese Tatsache verheimlicht und die Kundinnen so hinters Licht geführt zu haben. Sie habe im Mai das Gerät erworben und einige Mal benutzt. Erst später habe sie allerdings davon erfahren, dass die App die Nutzungsdaten an die Server des Herstellers übermittelt und diese sogar mit ihrer Email-Adresse verknüpft werden.

Sie fordert eine Unterlassungsverfügung gegen Standard Innovation, Rückzahlung des vollen Kaufpreises, Schadensersatz und Strafschadensersatz. Der Hersteller stellt die Sammlung der Daten nicht in Abrede. Gängige Praxis sei es, die Daten nicht personenbezogen auszuwerten, sagte Standard Innovation noch vor Zustellung der Klage zur Chicago Tribune. Die Server seien nicht gehackt worden. Und die Registrierung mit E-Mail-Adresse sei optional. In Zukunft möchte der Hersteller seine Verfahrensweisen mit den Daten „besser kommunizieren.“