Halloween steht vor der Tür und die anfänglichen Gerüchte verfestigen sich zu Fakten über die sogenannten Horror-Clowns. In den letzten Tagen und Wochen nahm die Berichterstattung über diese Gruselgruppe rasant zu. Ziel dieser Gruppe ist es, mit ihrem furchteinflößenden Kostüm unschuldigen Passanten aufzulauern und sie zu erschrecken.

In den Sozialen Medien entwickelt sich der Begriff der Horror-Clowns gerade zu einem festen Trendbegriff. Hashtags, Videos, Gruppen oder Veranstaltungen – das Internet ist voll von ihnen.

Der Trend der Clown Pranks, zu Deutsch: Clown Streiche, kam anfangs aus den USA, Großbritannien und Australien und das Prinzip war einfach. Clowns lauerten in ihrer Horrormontur hinter Zäunen, Büschen, in Parkhäusern, Fahrstühlen oder auf offener Straße auf Passanten, die einzeln oder zu zweit unterwegs waren. Meistens hatten sie für den perfekten Streich noch das perfekte Accessoire dabei: blutige Baseballschläger, Messer, Vorschlaghämmer und dergleichen.

Dabei wartet der Clown immer im Verborgenen und überrascht dann die Passanten, während jemand anderes von weitem das Geschehen filmt und ins Netz stellt.

In Deutschland ist der Trend mittlerweile mehr als nur angekommen: Geschätzte 370 Fälle, die mit Clowns zu tun haben, wurden der Polizei gemeldet (Stand: 26.10.16). Die Fälle häufen sich vermehrt in Nordrhein-Westfalen, wo das Landeskriminalamt bis zu 190 Vorfälle registriert hat, darunter nicht nur Attacken, sondern auch Sichtungen. In Niedersachsen wurden von 56 Fällen berichtet und in Mecklenburg Vorpommern 47.

Mindestens acht Menschen wurden bereits verletzt, darunter erst kürzlich ein 16-Jähriger, der sich am 24. 10. 16 in Berlin als Clown verkleidet hat und einer Gruppe Jugendlicher auflauerte.

Einer aus der Gruppe, ein 14-Jähriger, zückte daraufhin ein Messer, verletzte den Clown lebensgefährlich, leistete am Ende aber noch Erste Hilfe, bevor der Krankenwagen ankam. Der 14-Jährige wurde von der Polizei festgenommen und später den Eltern übergeben. Dass er so radikal gehandelt hat, ist im Rahmen der Notwehr zu vertreten, da das Erschrecken von Menschen als solches nicht strafbar ist, aber zu strafbaren Konsequenzen führen kann.

Hierbei denkt man natürlich zuerst an solche Fälle der Notwehr, aber auch an altersschwache Personen, die durch den Schreck einen intensiven Schock erleben könnten.

Die Polizei in Berlin twitterte diesbezüglich ein Bild mit einer Clownsmaske und der Nachricht: „Schluss mit lustig, 16-jähriger Clown von 14-jährigem Nachbarn in Lichterfelde mit Messer schwer verletzt.“


Falls ein Clown gesichtet werden sollte, empfiehlt die Polizei folgendes Vorgehen:

  1. Vermeide jegliche Art der Eskalation. Am besten versucht man der Situation zu entkommen, indem man wegrennt.
  2. Nur wenn nötig, sollte man sich zur Wehr setzen, aber auch das mit Augenmaß.
  3. Und egal, wie es ausgeht: Ruft immer die 110 an.

Trotz allem geht der Trend nicht zurück, sondern wird sogar noch extremer: Zurzeit kursiert eine Whatsapp-Kettennachricht im Netz herum, wonach „die Clowns“ vor einer „Säuberung“ warnen, die in der Nacht vom 31.10. – 01.11. andauern soll. Hierbei bezieht sich der anonyme Verfasser wahrscheinlich auf den Horrorfilm „The Purge“, der sich mit einer Gesellschaft auseinandersetzt, in der zu einer bestimmten Zeit im Jahr alle Verbrechen für 24 Stunden legal sind, die Grundlage extremer Gewaltdarstellungen.

Abschließend kann man nur sagen, dass aufgrund der hohen Alarmbereitschaft es sich also nicht empfiehlt, an Halloween als Clown zu gehen. Das Risiko ist für beide Seiten zu hoch: für die Opfer, dass sie das schaurige Fest nicht nur nicht mehr genießen, sondern den Schock ihres Lebens bekommen könnten, und für die Clowns, dass ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren winken könnte. Selbst wenn es nur ein Streich ist.